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Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft

Aktuelles

Vorankündigung
Seminar-Veranstaltung am 30.03.2012, 9.30 Uhr
"Aufsichtsräte in öffentlichen Unternehmen"

Steuernews

Zur Besteuerung bei freiwilligem Eintritt in die gesetzliche Rentenversicherung.Als Nachweis, dass die sog. Öffnungsklausel gem. § 22 Nr. 1 S. 3a, bb S. 2 EStG Anwendung findet, is...

Führungsgrundsätze

  • Der Nutzen des Mandanten steht im Vordergrund.
  • Jeder Mitarbeiter handelt eigenverantwortlich.
  • Anregungen von Mandanten und vorgesetzten Mitarbeitern werden vorrangig behandelt.
  • Geschäftsführer, Mitarbeiter und Mandanten begegnen sich offen, ehrlich und kritikfähig.
  • Kontrolle ist gut, Vertrauen ist besser.
  • Der Mensch (Mandant/Mitarbeiter) mit seinen Schwächen und Stärken wird als Ganzes angenommen.
  • Zur Förderung der Unternehmensentwicklung dient eine kontinuierliche Leistungsbeurteilung jedes einzelnen Mitarbeiters.