Antragsfristen für Corona-Hilfen verlängert
Für die Überbrückungshilfe II endet die Frist am 31.03.2021, für die November- und Dezemberhilfe am 30.04.2021.
Für die Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Für die Überbrückungshilfe II endet die Frist am 31.03.2021, für die November- und Dezemberhilfe am 30.04.2021.
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