Auswirkungen des Pflege­personal­stärkungs­gesetzes (PpSG)

Wesentliche Änderungen für die DRG-Vergütung ab 2020.

Durch das bereits am 09.11.2018 verabschiedete Pflegepersonal­stärkungsgesetz (PpSG) werden sich wesentliche Änderungen für die DRG-Vergütung ergeben: Ab dem Jahr 2020 wird die krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonalkosten über ein eigenes Pflegebudget erfolgen. Durch dieses Pflegebudget soll die Erstattung sämtlicher Kosten für das Pflegepersonal sichergestellt werden. Dies entspricht einer partiellen Rückkehr zum altbekannten Selbstkostendeckungsprinzip.

Allerdings ist die technische Umsetzung der Herauslösung der Pflegepersonalkostenbestandteile aus dem DRG-System derzeit fraglich. Welche Pflegepersonalkosten sind überhaupt relevant?

In der Praxis wird bereits die Gefahr gesehen, dass mehr Finanzmittel aus der bisher pauschalierten Vergütung herausgelöst werden, als den Krankenhäusern über die neuen individuellen Pflegebudgets zurückfließen. Bisher völlig offen ist zudem, ob zukünftig noch weitere (Personal-)Kostenbestandteile aus dem DRG-System ausgegliedert werden sollen. Dies würde die Krankenhaussteuerung vor Ort sicherlich nicht vereinfachen und das Festhalten am DRG-System insgesamt infrage stellen.

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