Gesetzentwurf zur Eindämmung sogenannter Share Deals i.R.d. indirekten Erwerbs von Grundstücken (Grunderwerbsteuer)

Der durch die Bundesregierung im Juli 2020 vorgelegte Gesetzentwurf in Bezug auf sog. Share Deals hat im weiteren Gesetzgebungsverfahren den nächsten wichtigen Schritt genommen und den Finanzausschuss des Bundestages passiert. Als nächstes wird der Gesetzentwurf im Plenum des Bundestages behandelt, bevor sich der Finanzausschuss und das Plenum des Bundesrates damit befassen. Mit deren Zustimmung könnte das Gesetz bereits zum 1. Juli 2021 in Kraft treten, wie das Finanzministerium von Baden-Württemberg mitteilt.

Kurz zum Hintergrund

Grundsätzlich ist der Kauf von Immobilien für den Käufer grunderwerbsteuerpflichtig. Im Steuerrecht bezeichnet man als Share Deal eine Transaktion, bei der der Käufer die Immobilie nicht unmittelbar, sondern eine Beteiligung an der Gesellschaft (z.B. einer GmbH) erwirbt, die Eigentümerin der Immobilie ist. Der Gesetzgeber stellt den Erwerb in dieser Konstellation aber dann grunderwerbsteuerfrei, wenn der Käufer weniger als 95% der Anteile an der Gesellschaft erwirbt und diese Beteiligungsgrenze für mindestens 5 Jahre nicht überschreitet.

Nach Ablauf der 5 Jahre konnten dann nach bisheriger und derzeit aktueller Rechtslage die restlichen Anteile an der Gesellschaft erworben werden.

Erwartete Änderungen durch den Gesetzentwurf

Die Bundesregierung versucht nunmehr diese Gestaltung zu erschweren, indem die Steuerfreiheit nur noch dann eintritt, wenn nicht mehr als 90% (statt 95%) der Anteile an der Gesellschaft erworben werden und die Beteiligungsgrenze für mindestens 10 Jahre (statt 5 Jahre) nicht überschritten wird.

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Beste Grüße und bleiben Sie gesund!

Ihr Team von Korthäuer & Partner

 

Quelle: Finanzministerium Baden-Württemberg

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