Neue Standards für Abschlussprüfungen

Angleich an die ISA führt zu ausführlicherem Bestätigungsvermerk.

Für die Prüfung von Jahresabschlüssen für Geschäftsjahre, die nach dem 18. Dezember 2018 enden, gelten neue Prüfungsstandards. Diese Standards führen zu einem deutlich ausführlicheren Bestätigungsvermerk und sind das Ergebnis der EU-Abschlussprüfungsreform, die sich für die Erhöhung des Informationswerts und für eine Abkehr von Formeltestaten beim Bestätigungsvermerk einsetzt.

Der bislang regelmäßig recht übersichtliche Bestätigungsvermerk wächst damit deutlich an, da neben dem Prüfungsurteil auch dessen Grundlage erläutert und die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten von Unternehmensführung und Abschlussprüfern ausführlich dargestellt werden müssen.

Bei Unternehmen von öffentlichem Interesse (PIEs) muss der Abschlussprüfer einen zusätzlichen Abschnitt über „Besonders wichtige Prüfungssachverhalte” einfügen und ein eigenes Kapitel über die nichtfinanzielle Berichterstattung ergänzen. Außerdem muss der Bestätigungsvermerk nicht mehr ans Ende des Prüfungsberichts gestellt werden, sondern kann als Abschluss des Kapitels „Grundlegende Feststellungen“ nach vorne gezogen werden. Die Praxis macht von dieser Möglichkeit schon regen Gebrauch.

Seit der Veröffentlichung der Abschlussprüferrichtlinie im Jahr 2006 haben Abschlussprüfer die Verpflichtung, die internationalen Prüfungsstandards (ISA) anzuwenden. In den Folgejahren hat das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) die für Deutschland geltenden Prüfungsstandards an die ISA angeglichen. 2017 wurde dann der Modellwechsel angekündigt, sodass die ISA in Deutschland künftig unmittelbar gelten sollen. Inzwischen wurde eine ganze Reihe von überarbeiteten und an deutsche Rechtsverhältnisse angepasste ISA veröffentlicht, die bei Abschlussprüfungen für Geschäftsjahre ab 2019 verpflichtend sind. Da die IDW-Prüfungsstandards bereits weitestgehend an die ISA-Standards angeglichen wurden, gilt die direkte Übernahme der ISA nur noch als formaler Akt.

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