Statistik über die Einspruchsbearbeitung der Finanzämter

Einspruch lohnt sich: Rund zwei Drittel aller Einsprüche hatten Erfolg.

Das Bundesfinanzministerium hat kürzlich die neue Einspruchsstatistik für das Jahr 2017 veröffentlicht. Demnach haben Steuerzahler im Jahr 2017 bundesweit rund 3,3 Mio. Einsprüche eingelegt.

Die Finanzämter haben die offenen Einspruchsverfahren in 64 % der Fälle durch Abhilfe erledigt – die Steuerpflichtigen bekamen in diesen Fällen recht. Aus der hohen Erfolgsquote von Einsprüchen kann allerdings nicht geschlossen werden, dass ein derart hoher Anteil an Steuerbescheiden fehlerhaft war.

Auf jeden Fall sind die Voraussetzungen für das Einlegen des Einspruchs stets zu prüfen, um keine steuerlichen Nachteile zu erleiden.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte zu wahren. Sprechen Sie uns einfach an.

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