Webinar 2019 zum Thema PpUGV

Grundlagen und Praxisfragen wichtiger Rechtsänderungen im Gesundheitswesen

Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)

ver.di

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Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 sind durch die „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)“ erstmals Personalvorgaben für sogenannte „pflegesensitive Bereiche“ rechtlich verbindlich festgelegt:

  • Intensivmedizin
  • Geriatrie
  • Kardiologie
  • Unfallchirurgie

Auch wenn mit dieser Neuregelung sicherlich keine aus pflegerischer Sicht angemessene Personalausstattung erzielt werden dürfte, stehen die Häuser in der Verpflichtung, in diesen Bereichen vorgegebene Mindestpersonalausstattungen in Relation zur Patientenbelegung vorzuhalten und dies auch nachzuweisen. Seit dem 1. April 2019 wird die Nichterfüllung dieser Personalausstattungsquoten grundsätzlich mit finanziellen Sanktionen belegt.

Aus der Praxis der betrieblichen Interessenvertretungen werden wir mit vielfältigen Anfragen zu diesem Themenkomplex konfrontiert.

Wir bieten deshalb die Möglichkeit, sich in einem Online-Seminar („Webinar“) mit wesentlichen Eckpunkten zum Thema vertraut zu machen:

  • Was sind pflegesensitive Bereiche?
  • Definition und Abgrenzung der Berufsgruppen
  • Welche Verhältniszahlen gelten?
  • Meldepflichten / Sanktionen?
  • Folgen für die Häuser und die Beschäftigtenvertretungen?
  • Beispielhafte Erläuterungen anhand eines  MS-EXCEL-basierten „Berechnungstool PpUGV“

Das Webinar findet an den folgenden Tagen (jeweils von 10:00 bis 12:00 Uhr) statt:

  • Donnerstag, 04.07.2019
  • Donnerstag, 25.07.2019
  • Mittwoch, 14.08.2019
  • Donnerstag, 05.09.2019

Die TeilnehmerInnen des Webinars erhalten eine Präsentationsunterlage sowie das MS-EXCEL-basierte PpUGV-Berechnungstool. Die Teilnahme an dem Webinar erfordert eine verbindliche Anmeldung. Die Anzahl der TeilnehmerInnen je Webinar ist beschränkt.

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