Ausgliederung des Pflegebudgets und Update Pflegepersonaluntergrenzen: Grundlagen und Praxisfragen wichtiger Rechtsänderungen im Gesundheitswesen (PpSG und PpUGV)
Webinar zu Grundlagen und Praxisfragen wichtiger Rechtsänderungen im Gesundheitswesen 2020.
Das Webinar findet an den folgenden Tagen (jeweils von 10:00 bis 12:30 Uhr) statt:
- Donnerstag, 09.01.2020
- Donnerstag, 20.02.2020
- Donnerstag, 12.03.2020
Die TeilnehmerInnen des Webinars erhalten eine Präsentationsunterlage sowie das MS-EXCEL-basierte PpUGV-Berechnungstool. Die Teilnahme an dem Webinar erfordert eine verbindliche Anmeldung. Die Anzahl der TeilnehmerInnen je Webinar ist beschränkt.
Downloads
- Webinarflyer
- Anmeldeformular
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Zum Inhalt:
Teil 1: Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
Ab dem 01.01.2020 wird eine krankenhausindividuelle Vergütung der Pflegepersonal-kosten über ein eigenes Pflegebudget erfolgen. Basis dafür ist die geplante und im Nachgang nachzuweisende Ist-Pflegepersonalausstattung des einzelnen Krankenhauses.
Nach bisherigen Rückmeldungen aus der Praxis werden dadurch auf Ebene der Krankenhäuser wesentliche wirtschaftliche Effekte infolge der vorhandenen Kostenstruktur resultieren. Einige Krankenhäuser erwarten aktuell umstellungsbedingte Ergebniseinbrüche im Mio.-Bereich sowie zusätzliche Liquiditätsnachteile aus der Systemumstellung.
Wir erläutern Ihnen in diesem Webinar u.a. folgende wichtige Problemfelder und Begriffe:
- Mögliche wirtschaftliche Folgen für das einzelne Krankenhaus aus der Systemumstellung - Warum wird der Systemwechsel in den meisten Fällen voraussichtlich nicht ergebnisneutral ablaufen?
- Was umfasst das „Pflegebudget“ inkl. einer beispielhaften Erläuterung der geplanten Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem DRG-System?
- Was versteht man unter dem „krankenhausindividuellen Pflegeentgeltwert“?
- Besonderheiten bei der Personalabgrenzung – Was sind „pflegebudgetrelevante Kosten“?
Teil 2: Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV) – Ein Update zu unserem letzten Webinar im Sommer/Herbst 2019
Mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 sind durch die „Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)“ erstmals Personalvorgaben für sogenannte „pflegesensitive Bereiche“ rechtlich verbindlich festgelegt worden:
- Intensivmedizin
- Geriatrie
- Kardiologie
- Unfallchirurgie
Modifizierte und zusätzliche Personaluntergrenzen werden ab dem 01.01.2020 durch eine aktualisierte Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung des BMG wirksam werden.
Bisherige Rückmeldungen aus unserer Beratungspraxis zeigen, dass mit der bisherigen Neuregelung keine aus pflegerischer Sicht angemessene Personalausstattung erzielt werden konnte. Die Krankenhäuser sind jedoch in der Verpflichtung, in diesen Bereichen vorgegebene Mindestpersonalausstattungen in Relation zur Patientenbelegung vorzuhalten und dies auch nachzuweisen. Seit dem 1. April 2019 wird die Nichterfüllung dieser Personalausstattungsquoten mit finanziellen Sanktionen belegt.
Aus der Praxis der betrieblichen Interessenvertretungen werden wir mit vielfältigen Anfragen zu diesem Themenkomplex konfrontiert.
Wir bieten deshalb noch einmal die Möglichkeit, sich in diesem Webinar mit wesentlichen Eckpunkten als „Update“ zum Thema vertraut zu machen. Insbesondere werden wir auf die Neuerungen der aktuellen Verordnung eingehen:
- Was sind pflegesensitive Bereiche?
- Definition und Abgrenzung der Berufsgruppen
- Welche Verhältniszahlen gelten?
- Meldepflichten / Sanktionen?
- Folgen für die Häuser und die Beschäftigten-vertretungen?
- Beispielhafte Erläuterungen anhand eines MS-EXCEL-basierten „Berechnungstool PpUGV